bin selber bei fb angemeldet und social-networking macht Spass :-) Wie in allen offenen Plattformen hat es auch viel Schrott resp. Leichen, sprich Gruppen die eröffnet wurden, nun aber nicht leben und gepflegt werden.
Bei den Latzhosengruppen sieht es ähnlich aus, es hat 1-2 wo updates kommen und wo auch aktiver partizipiert wird.
Schade das es viele "anonyme" User gibt, was gemäss Regeln von fb nicht erlaubt ist, aber in der Menge halt auch nicht kontrollierbar. Ich stehe zu meiner Vorliebe für Latzhosen und schreib halt bei fb nur rein, was auch sonst jeder von mir wissen darf ;-)
Einige werden mich wohl für naiv halten, aber aus dem Big Brother is watching you mach ich mir nichts. Ich bin zu gewöhnlich als das sich einer um mich kümmert und wenn wirklich etwas so speziell an mir ist, dann wird man es auch über andere Kanäle herausfinden. Wer keine Digitalen Spuren hinterlassen will, muss schon sehr bewusst damit umgehen und sich jedes mal fragen, ob er diese Informationen wirklich angeben muss oder das Recht hat dies zu verweigern.
Gruss Swiss-Latzi
Hat seine Kollektion vergrössert - aktuell sind die neue Teddys und die wieder entfleckte Levis 667 auf der Favoritenliste :-)
(leider ned tagsüber während der Arbeit ... aber meist ein paar Minuten nachdem ich zu Hause eingetroffen bin :-D)
ZitatGepostet von retone70 Man hinterlässt schon seine Spuren wenn man mit einer Bankkarte am ATM Geld bezieht oder mit seiner Kreditkarte eine Zahlung macht.
Aber die gibt es NOCH NICHT bei Facebook, oder kannst du ein Gefälltmir bei dem ATM angeben ;-)
ZitatGepostet von retone70 Man hinterlässt schon seine Spuren wenn man mit einer Bankkarte am ATM Geld bezieht oder mit seiner Kreditkarte eine Zahlung macht.
Kommt auf die Bank der Karte an... Bei einer Off-Shore Bank biste da noch einigermaßen sicher...
ZitatGepostet von Swiss-Latzi fakes sind da nämlich unerwünscht und wenn ich mich nicht ganz irre gemäss den geschäftsbedingungen von fb auch nicht erlaubt ...
Wenn das deine Definition von Fake ist, sind hier im Forum jede Menge Fakes unterwegs...
Im Zeitalter der globalen Vernetzung ist es nunmal so, seine Daten bestmöglichst zu schützen. Und dazu gehört es auch, möglichst sparsam mit seinen Realdaten umzugehen.
Ich weiß nicht, wie das in der Schweiz ist, aber nach deutschen Namensrecht kann sich jeder so nennen, unabhängig von seinem standesamtlich eingetragenen Namen, wie er lustig ist. Und er kann damit auch rechtsverbindliche Geschäfte abschließen.
Wenn Facebook also auf einen Realnamen in den AGB besteht, dann sind diese schlicht und ergreifend wirkungslos, weil es gegen geltendes Recht verstößt.
Genausowenig kann mir jemand untersagen, meinen Zweitwohnsitz bei Tante Martha anzugeben. Ob ich da nun wirklich lebe oder nicht, hat niemanden zu interessieren.
Strafbar mache ich mich damit erst dann, wenn ich damit illegale Handlungen begehe.
Hierbei handelt es sich natürlich um meine persönliche Meinung und nicht um eine juristisch korrekte Interpretation; nur der Vollständigkeithalber für die Abmahnhaie...
Hi, Und wenn deine Bank deine Adresse und Personalausweis sehen will verstößt das auch gegen geltendes Recht und ist Wirkungslos.
Das selbe für Schwarzfahrer, wenn du unter falschen Namen einen Dienst nutzt (GRATIS oder nicht) ist es immer noch ein ERSCHLEICHEN VON DIENSTLEISTUNGEN.
ZitatGepostet von KtV
ZitatGepostet von Swiss-Latzi fakes sind da nämlich unerwünscht und wenn ich mich nicht ganz irre gemäss den geschäftsbedingungen von fb auch nicht erlaubt ...
Wenn das deine Definition von Fake ist, sind hier im Forum jede Menge Fakes unterwegs...
Im Zeitalter der globalen Vernetzung ist es nunmal so, seine Daten bestmöglichst zu schützen. Und dazu gehört es auch, möglichst sparsam mit seinen Realdaten umzugehen.
Ich weiß nicht, wie das in der Schweiz ist, aber nach deutschen Namensrecht kann sich jeder so nennen, unabhängig von seinem standesamtlich eingetragenen Namen, wie er lustig ist. Und er kann damit auch rechtsverbindliche Geschäfte abschließen.
Wenn Facebook also auf einen Realnamen in den AGB besteht, dann sind diese schlicht und ergreifend wirkungslos, weil es gegen geltendes Recht verstößt.
Genausowenig kann mir jemand untersagen, meinen Zweitwohnsitz bei Tante Martha anzugeben. Ob ich da nun wirklich lebe oder nicht, hat niemanden zu interessieren.
Strafbar mache ich mich damit erst dann, wenn ich damit illegale Handlungen begehe.
Hierbei handelt es sich natürlich um meine persönliche Meinung und nicht um eine juristisch korrekte Interpretation; nur der Vollständigkeithalber für die Abmahnhaie...
ZitatGepostet von latzmartin Hi, Und wenn deine Bank deine Adresse und Personalausweis sehen will verstößt das auch gegen geltendes Recht und ist Wirkungslos.
Du vergleichst hier Äpfel mit Birnen. Bei der Bank geht es um die Legitimation. Das ändert nichts daran, daß ich meine Bankaufträge mit meinem ausgedachten Namen unterschreiben kann. Unter bestimmten Umständen kann der auch als Ordens- oder Künstlernamen eingetragen werden. Ist so...
ZitatGepostet von latzmartin Das selbe für Schwarzfahrer, wenn du unter falschen Namen einen Dienst nutzt (GRATIS oder nicht) ist es immer noch ein ERSCHLEICHEN VON DIENSTLEISTUNGEN.
Blödsinn. Was erschleiche ich den bei einer Gratisgeschichte? Nix! Im Falle einer übertragbaren Monatskarte spielt ein Name absolut keine Rolle oder bei der Mitfahrt auf eine Zeitkarte Dritter; ebensowenig must du deinen Namen auf einen 10er-Karten-Streifen malen. Und ich habe meine Fahrgäste auch noch nie danach gefragt, wie sie denn heißen...
Ansonsten gilt dasgeleiche wie mit dem Künstlernamen... Sorry, aber da bin ich zufällig absolut im Thema, da ich selber einen Künstlernamen verwende.
Btw: Willy Brandt ist auch ein Künstlername; sein standesamtlicher Name war Herbert Frahm... Wie du siehst, kann man sich auch als Politiker nach Belieben nennen...
PS: Das kannst du übrigens auch im Hoecker "Lexikon der Rechtsirrtümer" nachlesen... Hoecker ist Rechtsanwalt, und der schriebt ganz gewiß keinen Schmonz da rein...
ZitatGepostet von Swiss-Latzi fakes sind da nämlich unerwünscht und wenn ich mich nicht ganz irre gemäss den geschäftsbedingungen von fb auch nicht erlaubt ...
Wie will Facebook kontrollieren, ob sich jemand mit Fake-Namen registriert oder mit seinen echten? Muss man da etwa den Personalausweis vorzeigen? Also das Argument ist nun wirklich mehr als schwammig.
Nein beide haben eine AGB, und wenn du die Nutzungsbestimmungen oder das Hausrecht verletzt, dann können die dich raus-werfen und nach Schadensersatz verlangen.
Das GILT AUCH FÜR GRATIS DIENSTE, wenn der Dienst sich über Werbung finanziert.
ZitatGepostet von KtV
ZitatGepostet von latzmartin Hi, Und wenn deine Bank deine Adresse und Personalausweis sehen will verstößt das auch gegen geltendes Recht und ist Wirkungslos.
Du vergleichst hier Äpfel mit Birnen. Bei der Bank geht es um die Legitimation. Das ändert nichts daran, daß ich meine Bankaufträge mit meinem ausgedachten Namen unterschreiben kann. Unter bestimmten Umständen kann der auch als Ordens- oder Künstlernamen eingetragen werden. Ist so...
Tante Edith meinte, daß da noch was fehlte...
[ Editiert von Administrator KtV am 04.03.11 15:05 ]